mütterpflege
"für eine liebevolle &
professionelle Betreuung
von Mama, Baby& Familie"
Liebe (werdende) Eltern, ich möchte Euch meine Tätigkeit als Mütterpflegerin vorstellen.
Eine Mütterpflegerin ist mehr als nur eine Unterstützung im Haushalt – sie ist eine empathische Begleitung für Frauen und Familien in einer der wichtigsten Phasen ihres Lebens.
Als Mütterpflegerin zu arbeiten ist mehr als nur ein Beruf – Es ist die Fähigkeit, in den kostbarsten Momenten des Lebens einer Familie präsent zu sein und ihnen Unterstützung zu bieten, wenn sie es am meisten brauchen.
mütterpflege... was ist das?
Eine Mütterpflegerin ist eine einfühlsame und erfahrene Frau, die Mütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt liebevolle Unterstützung bietet.
Mit ihrem Fachwissen in Bereich Geburt, Säuglingspflege und emotionaler Fürsorge trägt sie dazu bei, dass die Mutter sich erholen kann und das Baby, sowie Geschwisterkinder bestmöglich versorgt sind.
Mütterpflegerinnen haben eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich, der sie durch die Zertifizierung befähigt, direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Die Ausbildung zur Mütterpflegerin kann unter anderem bei der Akademie für Baby und Mütterpflege in Garmisch Partenkirchen absolviert werden.
Umsorgung der Mutter:
-
Förderung der Eltern-Kind- Bindung
-
Mentale Unterstützung & Entlastung
-
für Ruhe & Entspannung sorgen
-
Massage
-
Abbau von Unsicherheiten
-
Stärkung des Mutterinstinkts
-
Begleitung zu Terminen
-
Unterstützung beim Stillen
-
Offenes Ohr für Gespräche
"mothering the mother"
aufgaben der mütterpflegerin
Umsorgung des Neugeborenen oder Geschwisterkinder:
-
Achtsame und bedürfnisorientierte Babypflege
-
Unterstützung im Babyhandling
-
Informationen zur Säuglingsmilch & Beikost
-
Anleitung zu Massagehandgriffe bei Baby Bauchschmerzen
-
Tipps zum Tragen des Babys
-
Schaffung einer optimalen Umgebung
-
Betreuung der Geschwisterkinder
-
Abhol- und Bringdienst für Kindergarten oder Schule
Organisation und Unterstützung im Haushalt:
-
Erledigung von Einkäufen
-
Vorbereitung von ausgewogenen Mahlzeiten
-
Erledigung einfacher Haushaltstätigkeiten
wann habe ich
anspruch?
Wenn wir während unserer Schwangerschaft mit Beschwerden zu kämpfen haben, uns im Wochenbett erholen müssen oder wenn wir einmal krank sind und keine Unterstützung durch unseren Partner oder unsere Familie erhalten können, kann der Arzt oder gegebenenfalls auch die Hebamme eine Haushaltshilfe verordnen.
Die Voraussetzungen und Leistungen für den Anspruch auf Haushaltshilfe sind seit 2012 in § 24c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.
Um Anspruch auf Haushaltshilfe gemäß § 24h SGB V zu haben, muss eine versicherte Person den Haushalt aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr weiterführen können. Darüber hinaus sollte mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt leben und es darf auch keine andere im Haushalt lebende Person, wie zum Beispiel der Ehemann oder Lebenspartner, den Haushalt weiterführen können, etwa aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung.
MÖGLICHE
indikationen
In der Schwangerschaft
-
Mehrlingsschwangerschaft
-
verordnete Bettruhe
-
starke Übelkeit
-
Risikoschwangerschaft
-
vorzeitige Wehen
-
Blutungen
-
verkürzter Gebärmutterhals
-
erlittene Fehlgeburt
-
Symphysenschmerzen
-
psychische Belastung
-
Schlafstörung
-
Rückenschmerzen
-
drohende Frühgeburt/Fehlgeburt
-
evtl. Diagnosen aus vorheriger Schwangerschaft/Geburt
-
Ischiasschmerzen
Nach der Geburt, im Wochenbett und darüber hinaus...
-
Geburtsverletzung
-
Kaiserschnitt
-
Lochialstau
-
Mehrlingsgeburt
-
Wundheilungsstörung
-
Erschöpfung
-
Kreislaufprobleme
-
Schlafstörungen
-
Stillprobleme
-
Stillrheuma
-
Brustentzündung
-
Kontinenzprobleme
-
emotionale Belastung
-
nach einer Operation
-
psychische Verstimmung/Diagnosen
-
Alleinerziehende
-
traumatische Geburt
-
stille Geburt
-
Rückbildungsstörung
-
Rectus Diastase
-
Probleme mit dem Beckenboden
-
akuter Schub einer chronischen Erkrankung
-
eingeschränkte Mobilität nach Kaiserschnitt
-
Knochenbruch o.ä.
und weitere...
unterscheidung
zu anderen berufsgruppen
Eine Mütterpflegerin ist so viel mehr als eine Haushaltshilfe.....
Die Aufgaben einer Haushaltshilfe sind definiert und beschränken sich auf den Haushalt, wie z.B. das Reinigen von Bädern, Fenstern oder das Treppenhaus.
Ebenso übernimmt die Mütterpflegerin keine medizinischen Aufgaben einer Hebamme während Schwangerschaft oder im Wochenbett.
Idealerweise erfolgt die Betreuung & Unterstützung durch Hebamme und ergänzender Mütterpflegerin, als Team "Hand in Hand".
kosten
der mütterpflege
Die Kosten meiner Tätigkeit als Mütterpflegerin werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen übernommen, gemäß gesetzlicher Grundlage § 24h des SGB V - Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung.
Den entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme erhältst Du direkt von Deiner Krankenkasse.
Zudem ist eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe (Mütterpflege) von Deiner Gynäkologin / Gynäkologen, Hebamme oder Hausarzt notwendig.
Ich stehe Dir auch gerne zur Seite, wenn es darum geht, einen Antrag bei deiner Krankenkasse zu stellen oder eine erforderliche Bescheinigung von Deinem Arzt zu erhalten.
an deiner
SEITE
Melde Dich gerne für ein persönliches Kennenlerngespräch über mein Kontaktformular oder telefonisch unter 0151 - 18431441 bei mir.
Zusammen besprechen wir, welche Entlastung Du dir wünscht und wie ich Dich optimal unterstützen kann.
Ich bin an Deiner Seite damit Du als gestärkte Mama durch dieser Phase hervorgehst.
Ich freu mich, Dich ein Stück begleiten zu dürfen!
Doula & Mütterpflegerin: Zwei Coburgerinnen - eine Vision
sieh Dir gerne den ganzen Artikel im Coburger Tageblatt an
Hier findest Du noch weitere Informationen
über die Tätigkeit als Mütterpflegerin:
- Der Verband für Mütterpflege in Deutschland
- Haushaltshilfe und Mütterpflegerin – wie kann ich sie beantragen und worauf muss ich achten?
- Mütterpflege bei Zwillingen und in der Schwangerschaft
- Mütterpflegerin: Der Wochenbett-Engel